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12 Minuten Lesezeit

Datenschutz und Google Analytics: Was muss ich wissen?

Von Peter Putz am Jan 29, 2020 3:22:29 PM

Google Analytics Illustration
 Um Google Analytics datenschutzkonform zu benutzen, müssen einige Änderungen vorgenommen werden.
  • Google Analytics rechtssicher benutzen
  • Welche Daten erhebt Google Analytics?
  • Was kritisieren Datenschützer an Google Analytics?
  • Rechtssichere Nutzung von Google Analytics
  • Wie schließe ich den Auftragsverarbeitungsvertrag ab?
  • Wie schließe ich den AV-Vertrag elektronisch ab?
  • Wie anonymisiere ich die IP-Adresse in Google Analytics
  • Wie binde ich den Tracking code in den Quellcode meiner Webseite ein?
  • Wie anonymisiere ich den Tracking Code?
  • Browser Plungin & Opt-out Cookie : Die Möglichkeit zum Widerspruch geben
  • Datenschutzerklärung anpassen
  • Fazit

Google Analytics rechtssicher benutzen

Bei der Datenerfassung über Google Analytics werden eine ganze Menge Daten gesammelt – auch solche, die eigentlich nicht verwendet werden dürfen.
 
Deshalb müssen Seitenbetreiber einige Änderungen vor der Nutzung des kostenlosen Analysetools vornehmen, um ohne Angst vor Abmahnungen die gesammelten Daten analysieren zu können.
 
Wie das Schritt für Schritt geht erfahren Sie hier!
 

Welche Daten erhebt Google Analytics?

Die Daten, die Google Analytics erfasst, können in 4 Kategorien eingliedert werden:

  •  Besucherbezogene Daten

Zu den besucherbezogenen Daten zählen etwa Sprache und Herkunft und demografische Daten. Außerdem fallen in diese Kategorie auch die Betriebssysteme sowie die Geräte, die verwendet werden, um zur Webseite zu gelangen.

  • Traffic Quellen

Zu den Traffic Quellen in Google Analytics gehören alle Daten, die sich darauf beziehen wie die Besucher auf die Seite gelangt sind.

Wurde diese auf einer anderen Seite verlinkt oder gelangen die Besucher über die sozialen Medien auf die Webseite, wird von referral traffic gesprochen.

Besucher können die Webseite aber auch gefunden haben indem sie einen bestimmten Suchbegriff in den Suchmaschinenmotor eingegeben haben. In diesem Fall ist die Rede Suchmaschinenverkehr oder Search traffic.

Unter direktem traffic werden in Google Analytics Besucher bezeichnet, die direkt die URL einer Webseite eingegeben haben, um auf diese zu gelangen.

Google Analytics kann aber auch mit andren Google Diensten verbunden werden wie z.B. mit Google AdWords. In diesem Fall kann auch gemessen wie viele Besucher über bezahlte Anzeigen die Webseite gefunden haben.

  • Benutzerverhalten

Die Analyse des Benutzerverhaltens in Google Analytics beinhaltet die Analyse der Zielseite, d.h. auf welcher Seite die meisten Benutzer gelangen sowie auf welche Seiten oder Dateien die Benutzer anschließend klicken, d.h. die Analyse des Klickpfads.

Neben Zielseite und Klickpfad werden außerdem die Absprungrate verzeichnet sowie die Zeit, die die Seitenbesucher auf den einzelnen Seiten verbringe.

  •  Zielerreichung – Conversions

Die Analyse der Conversions bezieht sich auf die Erreichung der vorgegebenen Ziele. In diesem Zusammenhang gibt die Conversionrate an zu wie vielen Abschlüssen es in einem bestimmten Zeitraum gekommen ist. Dabei können Abschlüsse Folgendes darstellen:

  • Kauf eines Produktes
  • Zeitschriftenabonnement
  • Download einer Datei
  •  …

Was den Kauf eines Produkts oder anderer E-Commerce Daten angeht, so müssen E-Commerce Einstellungen aktiviert werden und der Trackingcode muss modifiziert werden. Haben Sie keine Programmierkenntnisse, überlässen Sie dies am besten einem erfahrenen Webdeveloper.

Die IP-Adresse, die beim Besuch einer Webseite an Google Analytics übertragen wird, wird ebenfalls gespeichert. Zwar werden diese Daten nicht an die Nutzer von Google Analytics weitergeleitet, um die personenbezogenen Daten zu schützen, allerdings hat diese Funktion Datenschützern dennoch Anlass zur Kritik an Google Analytics gegeben.

Was kritisieren Datenschützer an Google Analytics?

Die zwei wesentlichen Kritikpunkte der Datenschützer haben sich darauf bezogen, dass einerseits die vollständige IP-Adresse der Nutzer an Google in die USA übermittelt wurde und andererseits, dass die Nutzer unzureichend darüber informiert wurden ebenso wie darüber welche anderen Daten erfasst und übermittelt wurden.

Nach mehrjährigen Verhandlungen sind die Datenschutzbehörde und Google zu einer Übereinkunft gekommen, wie das kostenlose Tracking-Tool eingesetzt werden kann, um eine datenschutzkonforme Benutzung zu gewährleisten.

Hierfür müssen die Internetseitenbetreiber allerdings auch einige Änderungen bei der Installation von Google Analytics und dessen Verwendung vornehmen.

Rechtssichere Nutzung von Google Analytics

Bevor Sie Google Analytics sicher nutzen können müssen Sie Folgendes machen:

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen
  • IP-Adresse anonymisieren
  • Datenschutzerklärung aktualisieren
  • Den Besucher die Möglichkeit bieten dem Tracking ihrer Daten zu widersprechen – Opt-Out Cookies setzen

Wie schließe ich den Auftragsverarbeitungsvertrag ab?

Der erste Schritt bevor mit der Nutzung von Google Analytics begonnen werden kann, ist der Abschluss des AV-Vertrags (Auftragverarbeitungs-Vertrag) mit Google.

War es früher noch notwendig den Vertrag auszudrucken und an Google zu senden, ist das heute nicht mehr nötig, da es direkt über das Google Analytics Konto möglich ist.

Wie schließe ich den AV-Vertrag elektronisch ab?

Nachdem Sie sich im Google Analytics Konto eingeloggt haben gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie links in der Navigationsleiste den Punkt „Verwaltung“
  2. Klicken Sie im Fenster, das sich öffnet, auf „Kontoeinstellungen“ und scrollen Sie  dort ganz nach unten.
    Hier können Sie  den Bereich „Zusatz zur Datenverarbeitung“ sehen.
  3. Klicken Sie auf „Zusatz anzeigen“ und stimmen Sie den Datenschutzrichtlinien zu. Danach wird ein Textbaustein „Zusatz zur Datenverarbeitung“ eingefügt. Das ist die Bestätigung, dass dem Zusatz zugestimmt wurde und wann das erfolgt ist.
  4. Klicken Sie jetzt auf „Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten“
    im Fenster, das sich darauf öffnet geben Sie folgende Informationen ein: Name des Unternehmens; Kontaktperson
  5. Gehen Sie jetzt zum vorherigen Tab zurück und klicken Sie unten auf „Speichern“

Wie anonymisiere ich die IP-Adresse in Google Analytics?

Für eine datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics ist es notwendig die IP-Adresse der Seitenbesucher zu anonymisieren über das Einbinden der Funktion anonymizeIP in den Tracking Code von Google Analytics.

Der Tracking Code, über den Nutzerdaten gesammelt werden können, ist für alle Webseitenanbieter frei zugänglich. Sie finden ihn in Ihrem Google Analytics Konto unter Verwaltung > Property > Tracking Information > Tracking Code

Bevor Sie die IP-Adresse anonymisieren können müssen Sie vorher den Tracking Code in den Quellcode ihrer Webseite einfügen.

Wie binde ich den Tracking code in den Quellcode meiner Webseite ein?

Damit Sie alle Nutzerdaten Ihrer Webseite erhalten, muss der Tracking Code auf jeder Unterseite Ihrer Webseite eingebunden werden. Der Tracking Code, bei dem es sich um eine JavaScript Datei handelt, ist für alle Unterseiten gleich. Es müssen also keine Veränderungen vorgenommen werden.

Am besten ist es den Tracking Code im Kopfbereich der Webseite einzufügen, direkt nach dem Element der Webseite.

Wie anonymisiere ich den Tracking Code?

Der Datenschutz erfordert, dass die IP-Adresse anonymisiert wird. Dazu muss folgende Zeile zum Tracking Code hinzugefügt werden:

gtag(‚config‘, ‚UA-xxxxxxxx-x‘, { ‚anonymize_ip‘: true } );

Der fertige Code sieht dann so aus:

Um die IP-Adresse zu anonymisieren, muss dem Tracking Code eine Programmzeile hinzugefügt werden.

Dann bleibt nur noch eines zu tun: Der „UA-xxxxxxxx-x“ Teil muss durch die Tracking-ID Ihrer Analytics-Property ersetzt werden. Die Tracking-ID finden Sie in Google Analytics unter Verwaltung > Prorperty > Tracking Informationen > Tracking Code oben links im Fenster, das sich öffnet.

Neben der direkten Implementierung des Tracking Codes gibt es noch die Möglichkeit das Tracking über den Google Tag Manger zu einzubinden. Der Vorteil des Tag Managers ist, dass mehrere Tracking Codes zentral eingefügt und gepflegt werden können. Wie das funktioniert erfahren Sie in unserem Artikel zu Google Analytics richtig einrichten.

Durch die IP-Anonymisierung wird unterbunden, dass personenbezogene Daten an die Webseitenbetreiber weitergeleitet werden.

Manche Seitenbesucher könnten allerdings bevorzugen, dass ihr Verhalten überhaupt nicht getrackt werden kann. In diesem Fall haben sie die Möglichkeit des Widerspruchs, die Sie ihnen als Webseitenbetreiber gewähren müssen.

Browser Plungin & Opt-out Cookie : Die Möglichkeit zum Widerspruch geben

Sollten Besucher sich dafür entscheiden, keinerlei Daten bei ihrem Webseitenbesuch hinterlassen zu wollen, so haben sie die Möglichkeit ein Browser Plugin (addon) zu installieren. Auf diese Möglichkeit müssen Sie sie in der Datenschutzerklärung hinweisen und folgenden Link zum Browser Plugin einfügen: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Dieser Browser Plugin funktioniert wenn Webseiten über einen Desktop oder Tablett aufgerufen werden, jedoch nicht für mobile Geräte. Für diese muss ein Opt - Out Cookie gesetzt werden, der auch mobil funktioniert. Das passiert über einen JavaScript Code.

Der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und der JavaScript Code sehen folgendermaßen aus:

Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, dass das Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert:

Google Analytics deaktivieren

Um die Besucher Ihrer Webseite darüber informieren zu können, dass sie die Möglichkeit haben keinerlei Daten zu hinterlassen, müssen die Widerspruchsmöglichkeiten auch technisch korrekt auf Ihrer Webseite implementiert sein.

Hierfür müssen Sie folgenden HTML-Quellcode mit JavaScript VOR Ihrem Google Analytics Tracking Code platzieren :

Schlussendlich müssen Sie die Datenschutzerklärung aktualisieren, um die Besucher darüber zu informieren, dass Sie ihre Daten sammeln sowie über vorgenommen Änderungen.

Datenschutzerklärung anpassen

Die aktualisierte Datenschutzerklärung sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Hinweis auf die Speicherung und Verarbeitung der Nutzerdaten im Rahmen von Google Analytics
  • Hinweis auf die Auftragsdatenverarbeitung und die Funktion AnonymizeIP
  • Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer

Wie die finale Datenschutzerklärung aussehen kann finden Sie auf dieser Seite

Fazit

Google Analytics datenschutzkonform zu benutzen ist zur Kunst geworden. Allerdings ist es wichtig die beschriebenen Schritte vorzunehmen, um das Analysetool ohne Angst vor Abmahnungen benutzen zu können.

Schlussendlich lohnt es sich allemal, denn die Daten die analysiert werden können, können dazu führen ihre Webseite und Ihr Angebot nachhaltig zu verbessern und damit Ihren Umsatz zu steigern.

Informieren Sie sich in unsrem Artikel Google Analytics für Anfänger über die Funktionalitäten, die Google Analytics bietet.

Peter Putz

Geschrieben von Peter Putz